Die Gespräche sind dahingehend zu interpretieren, dass BV.________ in Holland das Kokain begutachten konnte und sich dann auf der Rückfahrt für die Sorte Bolivianisches entschieden hat, allerdings musste er noch zusätzlich 500.00 Franken oder Euro dazuzahlen, da der Preis höher, nämlich Euro oder Franken 26'750.00 war. Der graue Skoda Octavia befand sich anschliessend am 28.08.2019 ab Mittag wieder in der Schweiz, in F.________ (pag. 1993), fuhr dann nach J.________ (Wohnsitz BQ.________) und über CO.________ nach CE.________ (Wohnort BP.________) und nach E.________ (Wohnort des Beschuldigten), um wieder nach J.________ zu fahren (vgl. pag. 1393).