72 Angesichts der Detailliertheit des aufgenommenen Gesprächs sowie der widersprüchlichen Erklärungsversuche im Strafverfahren geht die Kammer folglich davon aus, dass die Geschichte mit P.________/D nicht bloss ein Bluff war, sondern der Realität entspricht. Die Kammer stellt dementsprechend auf die Aussagen des Beschuldigten 2 im Gespräch vom 6. Juli 2019 ab, wonach er zehn Mal nach P.________/D gefahren sei, um Stoff zu holen. Abgesehen von der Anzahl