Auf Vorhalt, dass die Geschichte, die er im Gespräch einem BY.________ erzähle, stimmig wirke, zumal er davon erzählt habe, dass ein Transporter gefallen (angehalten worden) sei, und auf Frage, was dieses Detail mit einem Bluff zu tun habe, führte der Beschuldigte 2 aus, als er im Jahr 2018 rausgekommen sei, sei erst einmal gar nichts gegangen. Im Jahr 2019 habe er dann erst wieder angefangen. Im Jahr 2016 sei er mit 100 Gramm angehalten worden. Es seien zwei Mal 100 Gramm gewesen, mit denen er erwischt worden sei. Diese Geschichte stimme «zu hundertmillionen Prozent» gar nicht (SK 23 584 pag. 2652 Z. 654 ff.). Auch vor Vorinstanz und oberinstanzlich führte er aus, dies sei ein Bluff