In Bezug auf die genauen Umstände (wann, wieviel) sind seine Aussagen allerdings sehr vage. Der Beschuldigte 2 sagte anlässlich seiner Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft vom 14. August 2020 (SK 23 584 pag 2538 ff.) aus, nach seiner Operation an der Halswirbelsäule habe ihm die IV keine Umschulung bezahlt. Eigentlich hätte er tausend Franken Schulden pro Monat abbezahlen sollen (SK 23 584 pag. 2539 Z. 53 ff.) – Schulden von früher, wegen des ersten Delikts. Es habe auch einen Zins drauf gehabt. Es seien persönliche Schulden gewesen. Es seien zweimal 100 Gramm gewesen, die gefunden worden seien, dafür habe er noch Geld bezahlen müssen (SK 23 584 pag. 2540 Z. 58 ff.).