Weiter erwähnt der Beschuldigte 2, dass er mit einem Araber zusammen nach P.________/D gegangen sei, sowie, dass er – als er damals angefangen habe – innerhalb einer Woche mehr gemacht habe als in einem Monat (SK 23 584 pag. 393 f.). Als Zwischenergebnis ist mithin festzustellen, dass der Beschuldigte 2 im abgehörten Gespräch davon spricht, rund zehn Mal in P.________/D gewesen zu sein und Stoff abgeholt zu haben. In Bezug auf die genauen Umstände (wann, wieviel) sind seine Aussagen allerdings sehr vage.