11.2.4 Würdigung der Kammer Im Sammelrapport vom 25. Mai 2022 wird ausgeführt, aus der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme des Beschuldigten 2 vom 14. August 2020 ergebe sich der Hinweis, dass er bereits nach seiner Haftentlassung am 16. Januar 2018 wieder mit dem Kokainhandel begonnen habe. Weiter ergebe sich aus der Audioüberwachung ein Gespräch, wonach der Beschuldigte 2 selber davon gesprochen habe, nach seiner Haftentlassung bei einem Türken Kokain bestellt und ungefähr zehn Kurierfahrten von P.________/D in die Schweiz getätigt zu haben (SK 23 584 pag. 328).