C.________ wurde am 16. Januar 2018 aus dem Strafvollzug bedingt entlassen. Nach seiner Haftentlassung, aber vor der Zusammenarbeit mit BN.________ und BV.________ erwarb er ca. 10 Mal in P.________/D eine unbestimmte Menge Kokaingemisch. Diese liess er zuerst von Kurieren in die Schweiz bringen. Nachdem ein Kurier angehalten worden war, fuhr C.________ selber nach