Dieses Gespräch ist gemäss Ermittlungen dahingehend zu verstehen, dass aus den ursprünglichen 50 Gramm sieben Portionen à zehn Gramm gemacht und somit 20 Gramm Streckmittel verwendet worden seien (pag. 413). Weder aus diesen Ermittlungserkenntnissen noch aus dem gesamten aufgenommenen Gespräch (pag. 435 ff.) gehen indes Hinweise hervor, wonach der Beschuldigte 1 selber weitere 50 Gramm Kokain bezogen und weiterveräussert hätte. Letztlich finden sich auch in der Audioaufnahme vom 20. Juli 2017, 22:18 Uhr, Track-Nr. 1745, keine konkreten Hinweise auf einen (weiteren) Handel durch den Beschuldigten 1. Vielmehr berichtete er im Wesentlichen, kein Geld zu haben, jemandem in CO.