Gemäss Deliktsblatt Nr. 8 lässt sich der Audioaufnahme vom 20. Juli 2019, 21:20 Uhr, Track-Nr. 1741, sodann entnehmen, dass der Beschuldigte 1 gegenüber U.________ angegeben habe, er habe die Telefonnummer vom Walliser genommen und gefragt, wann sie kommen würden. Er (ein Dritter) habe genau sieben Gramm herausgenommen. In zehn Gramm hätten sie drei hineingetan. Aus 50 habe er sieben gemacht. Dieses Gespräch ist gemäss Ermittlungen dahingehend zu verstehen, dass aus den ursprünglichen 50 Gramm sieben Portionen à zehn Gramm gemacht und somit 20 Gramm Streckmittel verwendet worden seien (pag.