1649, geht sodann hervor, dass der Beschuldigte 1 «200» wollte. Er brauche heute wieder, dies verkaufe er, dann sei fertig. Daraufhin erwiderte U.________, «Wie soll ich es geben, ich habe ja nichts» (pag. 424 f.). Aus Sicht der Kammer belegt diese Konversation entgegen der Generalstaatsanwaltschaft keine zweite Übergabe, sondern ist vielmehr dahingehend zu verstehen, dass der Beschuldigte 1 kein weiteres Kokaingemisch von U.________ erhielt, weil dieser keines mehr hatte. Gemäss Deliktsblatt Nr. 8 lässt sich der Audioaufnahme vom 20. Juli 2019, 21:20 Uhr, Track-Nr.