10.4.6 Würdigung der Kammer Betreffend die erste Portion à 50 Gramm Kokaingemisch (erster Sachverhaltsteil) kann vollumfänglich auf die zutreffende Beweiswürdigung der Vorinstanz verwiesen werden. Wie bereits erwähnt, ist der diesbezügliche Schuldspruch in Rechtskraft erwachsen. Im Deliktsblatt Nr. 8 zum Vorgang 3.38 wird bezüglich der umstrittenen zweiten Portion à 50 Gramm Kokaingemisch offenbar davon ausgegangen, dass der Beschuldigte 1 am 20. Januar 2021 ausdrücklich bestätigte, neben den 50 Gramm von U.________ an T.________ selber noch 50 Gramm Kokain erhalten zu haben (pag. 414 mit Verweis auf pag. 686 Z. 269 ff.).