Aus zwei weiteren Audioaufzeichnungen vom selben Tag geht hervor, dass der Beschuldigte die erhaltenen 50 Gramm Kokaingemisch zwar in der Wohnung von T.________ hat weiterveräussern wollen, das Verkaufsgeschäft aber nicht zustande gekommen ist (pag. 428 f.; pag. 431 f.). So sprach der Beschuldigte explizit davon, dass der Abnehmer das Geld nicht gehabt habe und er die Ware deshalb wieder mitgenommen habe («Die Ware ist bei mir. Ich habe es nicht gegeben. […] Dieser Bastard, er hat gesagt, 3'750 und jetzt sagt er, dass er nur 2'500 habe. […]. Ich habe die Ware nicht gegeben und warte noch werde ich ihm sagen» pag.