_ bestätigte im Rahmen seiner Einvernahmen, dass er während den Ferien von C.________ Kokain für diesen ausgeliefert habe. Das Material sei aber schnell ausgegangen, weshalb er nicht weiter habe ausliefern können (pag. 1488, Z. 596 ff.). Das durch ihn ausgelieferte Kokain habe C.________ in einem Restaurant parat gelegt, zu welchem er den Schlüssel erhalten habe (pag. 1488, Z. 604 ff.). Das Kokain sei dort in einem Sack, oberhalb einer Metalldecke im Büro gewesen (pag. 1490, Z. 688 ff.). Auf Vorhalt des konkreten Vorwurfs führte U.________ aus, der Beschuldigte habe 50 Gramm gewollt. Er – U.___