_ 100 Gramm Kokaingemisch in zwei Portionen à 50 Gramm erworben zu haben, die durch den Beschuldigten 2 bereitgelegt worden seien. Davon soll der Beschuldigte 1 im Auftrag des Beschuldigten 2 50 Gramm einer unbekannten Person in der Wohnung von T.________ veräussert haben. Von den restlichen 50 Gramm soll er den grössten Teil an unbekannte Abnehmer veräussert haben (pag. 2373). 10.4.2 Bestrittener/unbestrittener Sachverhalt Wie die Vorinstanz zutreffend festhielt (pag.