64 CHF 2'000.00 als erstellt. Namentlich lässt sich aus der Aussage des Beschuldigten 2, wonach der Beschuldigte 1 es wohl schaffen werde, ihm CHF 2'000.00 zu bezahlen (vgl. pag. 446), ableiten, dass er diesem vorher Kokaingemisch im entsprechenden Gegenwert ausgehändigt haben muss, was einer Menge von 36 Gramm Kokaingemisch entspricht.