675 f.) sowie eine Audioaufzeichnung vom 28. September 2019 (pag. 454 ff.). Den Aufzeichnungen kann im Wesentlichen entnommen werden, dass C.________ Geld an BN.________ hätte zahlen müssen, da eine Lieferung bevorstand, er dieses Geld bei seinen Schuldnern aber noch nicht vollumfänglich hat eintreiben können (pag. 450; pag. 452; pag. 455). C.________ listete die Schuldner inkl. der Beträge, die sie ihm schuldeten, auf und dabei wurde auch «A.________» erwähnt, der noch CHF 1'000.00 bis CHF 2'000.00 schaffen könne (BN.________: «Was meinst du wegen Geld, schaffst es oder nicht», darauf C.________: «Ich werde machen was