62 schon» (pag. 407). Hätte der Beschuldigte 1 dem Beschuldigten 2 – wie angeklagt – Geld übergeben, erscheint es aus Sicht der Kammer äusserst unlogisch, dass er anschliessend anbieten würde, dieses zu zählen. Sodann liegen auch keine vorgängigen Gespräche vor, welche konkret auf einen entsprechenden Erwerb schliessen lassen. Im Ergebnis hat in Einklang mit der Vorinstanz ein Freispruch zu erfolgen. 10.3.5 Ziff. I.1.2.2 Lemma 5 der Anklageschrift Angeklagter Sachverhalt In Lemma 5 von Ziff.