61 der Untersuchungshaft derart viel Kokain konsumierte und den Konsum anschliessend reduzierte. Abstellend auf die tatnächsten Aussagen geht die Kammer für die Jahre 2019 und 2020 deshalb von einem Eigenkonsum von durchschnittlich einem Gramm pro Woche aus. Angesichts der erworbenen Menge sowie des vorliegend relevanten Zeitraums ergibt dies einen Eigenkonsumanteil von rund 10 %. Von den erworbenen 112 Gramm Kokaingemisch sind entsprechend rund zwölf Gramm für den Eigenkonsum abzuziehen. Es resultiert eine veräusserte Menge von 100 Gramm Kokaingemisch.