In einem weiteren Schritt ist deshalb der Eigenkonsum des Beschuldigten 1 zu beleuchten. Die Vorinstanz fasste die diesbezüglichen Aussagen des Beschuldigten 1 zutreffend wie folgt zusammen: Anlässlich der ersten delegierten Einvernahme vom 13. Januar 2020 [recte: 2021] habe er zu Protokoll gegeben, ein Gramm Kokain pro Woche zu konsumieren. Der durchschnittliche Konsum in den Jahren 2019 und 2020 sei zwar unterschiedlich gewesen, wobei er in Spitzenzeiten – noch vor der Untersuchungshaft im Jahr 2017 – aber fünf Gramm pro Woche konsumiert habe. Danach habe er seinen Konsum reduziert.