kaingemisch – wie von der Vorinstanz angenommen – selber konsumierte, oder ob er es auch (teilweise) veräusserte: Auf Frage, wann er das letzte Mal gearbeitet habe, antwortete der Beschuldigte 1 anlässlich der Einvernahme vom 20. Januar 2021, er habe bis 2014 in einem Sportgeschäft gearbeitet, anschliessend habe er eine Knieoperation gehabt und nicht mehr arbeiten können. Später habe er ein paar Monate in einer Bar gearbeitet, bevor er mit Pokerspielen angefangen habe (pag. 680 Z. 36 ff.). Vor Vorinstanz gab der Beschuldigte 1 an, ab 2017 nicht mehr gearbeitet zu haben (pag. 2483 Z. 35 ff.).