59 men sollen, da er arbeitslos gewesen sei. Die Aussagen des Beschuldigten 1 seien sehr widersprüchlich, doch selbst wenn geglaubt werde, dass er 15 Gramm Kokaingemisch pro Woche konsumiert habe, hätte er für zwei Monate genügend Drogen gehabt. Bei fünf Gramm pro Woche wären es sogar genug für ein halbes Jahr gewesen. Der angeklagte Sachverhalt sei erstellt (vgl. pag. 2895). Demgegenüber wendete die Verteidigung des Beschuldigten 1 im Wesentlichen ein, aus der Audio-Aufzeichnung gehe die erworbene Menge nicht zweifelsfrei hervor.