Das eingeführte Kilogramm Kokaingemisch konnte nicht sichergestellt werden, weshalb die Kammer auf die Betäubungsmittelstatistik der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtsmedizin SGRM, Fachgruppe Forensische Chemie (nachfolgend: Betäubungsmittelstatistik SGRM) abstellt. Für das Jahr 2019 ist bei einer Einzelkonfiskatgrösse von 1'000 Gramm von einem Reinheitsgrad von 81.3 % auszugehen, womit 813 Gramm reines Kokain resultieren. 10.3 Ziff. I.1.2.2 der Anklageschrift 10.3.1 Vorbemerkung Gemäss Ziff.