Aus Sicht der Kammer entlastet dieser Umstand die Beschuldigten aber nicht. Die vom Beschuldigten 2 in weniger als einem Jahr umgesetzte Menge von deutlich über zwölf Kilogramm Kokaingemisch (vgl. E. V.14 hiernach) untermauert seine professionelle und erfolgreiche Vorgehensweise im Betäubungsmittelhandel. Entsprechend war er offenkundig vorsichtig, was im Übrigen auch die oftmals vage gehaltenen aufgenommenen Gespräche unterstreichen. Er wusste also, wie er sich zu verhalten hatte, um möglichst nicht aufzufliegen.