Das Nichtauffinden einer grösseren Menge Kokaingemisch im Versteck spricht im Ergebnis weder für noch gegen die Täterschaft der Beschuldigten. Zu den weiteren Einwänden der Verteidigungen Zwar trifft es zu, dass die Beteiligten in den überwachten Gesprächen weder vor, während noch nach der Reise explizit von einem Betäubungsmitteltransport aus Belgien, sondern jeweils von Lek resp. Geld sprachen. Einzig unmittelbar vor der Polizeikontrolle wurde von «Stoff» gesprochen, wobei es dabei offensichtlich um Kleinstmengen und die Frage ging, wo die Beschuldigten ihre «Säcklein» aufbewahrten und was sie damit machen sollten («schiess furt»).