Sodann transportierten die Beschuldigten das Kokain für ihren Eigenkonsum gemäss eigener Darstellung jeweils im eingebauten Versteck, womit dieses ebenfalls kontaminiert gewesen sein muss. Ein ausgebildeter Drogenspürhund hätte somit auch das leere Versteck finden müssen, was – mit Verweis auf die vorstehenden Ausführungen – aber offensichtlich nicht der Fall war. Dies legt den Schluss nahe, dass es sich beim betreffenden Hund gar nicht um einen Drogenspürhund handelte, womit ohne Weiteres erklärbar ist, weshalb er das kontaminierte Versteck nicht finden konnte.