Weiter wurden anlässlich der Polizeikontrolle Kleinstmengen an Kokain im Portemonnaie des Beschuldigten 2 gefunden, wobei die Beschuldigten unbestrittenermassen im Fahrzeug Kokain konsumierten und unmittelbar vor der Kontrolle Kokain zum Eigenkonsum hervornahmen und wegwarfen. Folglich hatte es diverse Kokainspuren im Fahrzeug, welches mithin kontaminiert war. Sodann transportierten die Beschuldigten das Kokain für ihren Eigenkonsum gemäss eigener Darstellung jeweils im eingebauten Versteck, womit dieses ebenfalls kontaminiert gewesen sein muss.