340), wobei er am 7. und 8. Juli 2019 ergänzte, der Hund sei drei Mal hineingelassen worden (pag. 343; pag. 345). Weiter gab der Beschuldigte 2 bereits am 10. Juni 2020 zu Protokoll, die Polizei habe das ganze Auto auseinandergenommen und sogar einen Hund ins Auto gelassen (pag. 1058 Z. 425 ff.), wobei der Beschuldigte 1 dies am 15. März 2021 auf Vorhalt bestätigte und ergänzend ausführte, die Polizei habe den Hund mehrere Male ins Auto gelassen, sie habe ein Gerät, ähnlich einem Laser, verwendet und habe «es» nicht gefunden, das Auto sei sauber gewesen (pag. 705 Z. 275 ff.). Ob es sich bei diesem Hund um einen Drogenspürhund handelte, geht aus den Akten indes nicht hervor. Der Be-