Dies wurde aber offensichtlich nicht gemacht, sondern die Weiterfahrt mit dem Skoda wurde einzig aufgrund des festgestellten Kokainkonsums untersagt (vgl. pag. 235). Bei dieser Ausgangslage steht für die Kammer fest, dass das Versteck im Rahmen der Kontrolle nicht gefunden worden ist, was wiederum eindeutig gegen die von den Beschuldigten vorgebrachte Professionalität und Gründlichkeit der Polizeikontrolle spricht. Als erstellt erachtet die Kammer demgegenüber, dass bei der Kontrolle mindestens ein Hund anwesend war, welcher in das Fahrzeug gelassen wurde, und dass die Polizei zudem das Auto durchsuchte. Dies geht zunächst aus einem Gespräch zwischen BN.