Wäre die Polizei im Rahmen einer derartigen Kontrolle auf ein eingebautes Versteck in einem Personenwagen gestossen, hätte sie dieses gewiss äusserst gründlich untersucht und das angeblich darin liegende Couvert in der Folge entdecken müssen. Anschliessend wären sicherlich weitere Massnahmen angeordnet und die entsprechenden Feststellungen bezüglich des Verstecks resp. des Couverts im Polizeirapport vermerkt worden. Dies wurde aber offensichtlich nicht gemacht, sondern die Weiterfahrt mit dem Skoda wurde einzig aufgrund des festgestellten Kokainkonsums untersagt (vgl. pag.