Bereits mit Blick auf die Aussagenanamnese dürfte es sich dabei um unglaubhafte Übertreibungen handeln. Sodann hätte die Polizei das im Skoda eingebaute Versteck mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit finden müssen, wäre die Durchsuchung tatsächlich derart professionell und gründlich durchgeführt worden, wie von den Beschuldigten nunmehr behauptet. Dieser Umstand scheint auch dem Beschuldigten 2 und dessen Verteidigung nicht entgangen zu sein, welche oberinstanzlich – zum ersten Mal im Verfahren – argumentierten, die Polizei habe das Versteck vermutlich schon gefunden, das sich darin befindliche Couvert aber übersehen.