bringen. Folglich kann auf die Aussagen der Beschuldigten bezüglich Zwecks der Reise nicht abgestellt werden. Daraus lässt sich schliessen, dass dieser nicht einzig im Hin- und Rücktransport von Geld resp. im Demonstrieren des Verstecks bestanden haben konnte, was im Umkehrschluss wiederum stark auf den angeklagten Betäubungsmitteltransport hindeutet. Zur Polizeikontrolle Bezüglich der Polizeikontrolle lässt sich dem Rapport des Verkehrskommissariats BO.________ vom 17. Mai 2019 Folgendes entnehmen (pag. 235): SACHVERHALT Der BS nahm zur Tatzeit mit dem Pkw Skoda Octavia […] am öffentlichen Straßenverkehr teil, obwohl er unter der Einwirkung von berauschenden Mitteln stand.