635 Z. 743 ff.). Weiter verneinte der Beschuldigte 1 zunächst, dabei gewesen zu sein, als der Beschuldigte 2 jemanden getroffen habe (pag. 635 Z. 749). Am 15. März 2021 bestätigte er dann aber, die Person, an welche der Beschuldigte 2 das Geld habe liefern müssen, gemeinsam mit diesem getroffen zu haben. Das sei nicht im Zentrum, sondern in einem armen Quartier gewesen. Sie seien Essen gegangen. Das Geld habe der Beschuldigte 2 bereits vorher übergeben (pag. 703 Z. 191 ff.). Der Beschuldigte 2 sei mehrmals alleine in die Stadt gegangen, um die Qualität des Materials, damit meine er Kokain, anzuschauen. Dies habe er bereits am ersten Tag erledigt.