So oder anders ergibt die nachgeschobene Erklärung des Beschuldigten 2, er habe einerseits Geld holen und andererseits das Versteck im Auto zwecks Organisation eines Betäubungsmitteltransports aus Italien demonstrieren wollen, überhaupt keinen Sinn. Diesfalls hätten beide Geschäfte zufälligerweise an der genau gleichen Adresse stattfinden müssen, wobei der Organisator internationaler Drogentransporte beim ersten Treffen über keine «Muster» für den Eigenkonsum verfügt haben soll, weshalb die Beschuldigten diesen am nächsten Mittag lediglich deswegen nochmals aufgesucht haben wollen.