2883 Z. 30 ff.). Er bejahte, dass diese unbekannte Person demnach einerseits das Versteck inspizieren wollte, um den Handel in Italien vorzubereiten, andererseits aber die wenigen Gramm, die sie hätte abgeben sollen, nicht dabei gehabt habe, weshalb es am nächsten Tag zu einem zweiten Treffen gekommen sei (pag. 2884 Z. 4 ff.). Auf Nachfrage, weshalb der gut vernetzte Organisator eines internationalen Betäubungsmittelhandels selber für den Eigenkonsum ausliefere, antwortete der Beschuldigte 2, es sei nicht ums Dealen gegangen, sondern um die Abgabe eines Musters (pag. 2884 Z. 12 ff.).