Oberinstanzlich erklärte der Beschuldigte 2 im Wesentlichen, er habe in Belgien Geld holen müssen für einen Kollegen. Gleichzeitig habe er dort einen getroffen, der in Italien Drogen gehabt habe, der sich das Auto und den «Bunker» angeschaut habe. Das Auto sei nachher auch in Italien verwendet worden (pag. 2881 Z. 5 ff.). Der Beschuldigte 1 sei einfach als Begleitung mit ihm mitgekommen. Er habe damals auch nicht gearbeitet und sie seien oft zusammen unterwegs gewesen (pag. 2881 Z. 27 ff.). Den Skoda habe er genommen, um das Geld zu verstecken. Wie viel Geld es gewesen sei, wisse er nicht mehr (pag. 2882 Z. 4 ff.).