1059, Z. 446 ff.). Weiteres Kokain hätten sie nicht im Auto gehabt (pag. 1059, Z. 454 f.). Auf Vorhalt einer Audioaufzeichnung, wonach er von BN.________ gefragt worden sei, ob er ihm alles gegeben habe, wollte er sich an das Gespräch nicht mehr erinnern können; es sei lange her (pag. 1060, Z. 508 ff.). Er könne sich nicht erinnern, was er in Socken gepackt haben solle. Er habe nichts im Auto gehabt und habe keine Drogen in die Schweiz eingeführt (pag. 1060, Z. 511 ff.). Auf die Frage, ob der schwarze Skoda ein eingebautes Versteck gehabt habe und ob er davon gewusst habe bzw. dieses selber habe öffnen können, verweigerte er die Aussage (pag. 1060 f., Z. 518 ff.; pag. 1062, Z. 554 ff.).