Oberinstanzlich wollte der Beschuldigte 1 keine Aussagen hinsichtlich dieses Vorwurfs mehr machen, äusserte sich auf Nachfrage aber zur durchgeführten Polizeikontrolle. Es sei keine normale Verkehrskontrolle, sondern ein recht grosser Polizeieinsatz gewesen. Die Frage, was bei der Kontrolle passiert sei, beantwortete er mit «Nichts», wobei er anschliessend ausführte, es sei «eine normale Kontrolle» gewesen, sie hätten ja nachher wieder zurückfahren dürfen. Sie (die Polizei) hätten eigentlich alles, also das Auto, durchsucht, und hätten Hunde dabeigehabt (pag. 2869 f. Z. 31 ff.).