47 in gewesen. Dies betreffe die Rückfahrt. Er habe damals die besagte Aussage getätigt, weil die Polizisten ihm stets gesagt hätten, sie seien sicher, dass C.________ etwas dabeigehabt habe. Sollte C.________ damals im Versteck also etwas transportiert haben, so habe dieser das Kokain in seiner Abwesenheit platziert (pag. 2488, Z. 1 ff.).