Ob noch jemand dabei gewesen sei, wisse er nicht mehr. Es sei lange her und er habe damals Drogen konsumiert. Aus diesem Grund wolle er nichts dazu sagen (pag. 2487, Z. 40 ff. und Z. 45 ff.). Auf Vorhalt seiner bisherigen Aussagen, wonach es sein könne, dass C.________ mehr als nur zwei bis drei Gramm Kokain in Belgien gekauft haben könnte und es in einem Moment, als er auf Toilette gewesen sei, allenfalls im Versteck platziert haben könnte, hielt der Beschuldigte fest, dass er das Versteck selber gesehen habe. Damals sei nichts dar-