711, Z. 521 ff.). Er selber habe das Geld nicht gesehen, es sei aber möglich, dass C.________ auf der Hinfahrt CHF 50'000.00 dabeigehabt habe und dann für CHF 30'000.00 – was im Übrigen für 1 kg Kokain reichen würde – Kokain eingekauft habe und somit CHF 20'000.00 wieder nachhause genommen habe (pag. 711, Z. 536 ff.). Auf Vorhalt der Aussage von C.________, wonach im Versteck des schwarzen Skoda Platz für ca. 1.5 kg gewesen wäre, äusserte sich der Beschuldigte dahingehend, als dass dies stimmen dürfte (pag. 713, Z. 596 ff.).