im Auto geblieben sei und er habe danach nicht mehr ins Versteck geschaut. Es bestehe damit die Möglichkeit, dass C.________ etwas ins Versteck getan habe, ohne dass er dies bemerkt hätte. Er denke aber, dass diesfalls die Polizei etwas gefunden hätte (pag. 710, Z. 498 ff.). Auf Vorhalt der Aussagen von C.________, wonach er bei der Hinfahrt Geld, ca. CHF 15'000.00 bis CHF 20'000.00, transportiert habe, und auf Frage, was der Beschuldigte hierzu sage, führte dieser aus, dass C.________ dies vielleicht in der Jacke oder in einer Tasche gehabt habe. Es sei aber eine komische Aussage (pag. 711, Z. 521 ff.).