Auf Frage, ob es möglich sei, dass C.________ nicht nur zwei bis drei Gramm für den Eigenkonsum, sondern grössere Mengen an Kokain in Belgien organisiert habe, führte der Beschuldigte aus, dass dies schon möglich sei. C.________ sei ja schliesslich mit Geld in Belgien gewesen. Ob dieser aber auch etwas organisiert habe, könne er nicht sagen. Das Versteck sei jedenfalls leer gewesen. Im Übrigen meine er, die Ware sei immer aus Italien gekommen. Es hätte dennoch