Z. 264 ff.). Der Beschuldigte fügte an, dass die Polizei das Auto durchsucht und mehrere Male die Hunde hineingelassen habe und dennoch keine Drogen gefunden worden seien, das Auto also sauber gewesen sei (pag. 705, Z. 277 ff.). Auf Vorhalt des Gesprächs zwischen C.________ und V.________ vom 8. Juli 2019, anlässlich welchem C.________ V.________ das Versteck zeigte und sagte «keine Chance. Frag A.________. Er ist mit mir gefahren. […] Aber keine Chance…nichts gefunden» (pag. 345), hielt der Beschuldigte fest, dass sie in Deutschland nichts gefunden hätten. Das Versteck sei ja leer gewesen (pag. 706, Z. 310 ff.). Auf Vorhalt der Audioaufzeichnung vom 8. Juli 2019, gemäss welcher C.