Dies habe er bereits am ersten Tag erledigt. C.________ habe ihm mitgeteilt, dass er sich mit jemandem getroffen habe und dass er sich das Material angeschaut und das Geld übergeben habe (pag. 703, Z. 209 ff.). Er habe nur gewusst, dass C.________ Geld habe bringen müssen, aber nichts davon, dass dieser Schulden habe bezahlen müssen, wie dies C.________ aussagte (pag. 704, Z. 242 ff.). Im Weiteren habe C.________ ihm alles bezahlt – das Hotel, das Essen, die Reise (pag. 705, Z. 262). Auf Frage, ob C.________ gewusst habe, dass er – der Beschuldigte – nicht mitgefahren wäre, wenn das Versteck gefüllt gewesen wäre, antwortete der Beschuldigte, dass er dies C.________ gesagt habe (pag. 705,