702, Z. 149 ff. und Z. 165). Er denke, es seien um die CHF 50'000.00 gewesen. Er denke, das Geld sei im Spezialfach gewesen, wisse es aber nicht (pag. 702, Z. 168 ff.). Auf Frage, wer von ihnen beiden damals ins Versteck gefasst und die zwei bis drei Gramm Kokain eigenhändig herausgenommen habe, hielt der Beschuldigte fest, dass C.________ am Fahren gewesen sei. Er habe ihm aber gezeigt, wie das Versteck aufgehe und so habe er das Kokain herausnehmen können (pag. 702, Z. 177 f.). Auf Vorhalt der widersprüchlichen Aussagen betreffend den Aufenthalt, erklärte der Beschuldigte, dass C.________ lüge. Sie seien nicht die ganze Zeit zusammen gewesen.