Im Rahmen der delegierten Einvernahme vom 8. März 2021 (pag. 697 ff.) gab der Beschuldigte zu Protokoll, dass es richtig sei, dass er die Belgienreise zusammen mit C.________ am 15. Mai 2019 mit dem schwarzen Skoda angetreten habe und sie am 17. Mai 2019 zurückgekehrt seien. Die Organisation und alles sei über C.________ gelaufen (pag. 701, Z. 128 ff.). Auf Vorhalt der widersprüchlichen Aussagen seinerseits und C.________s betreffend den Grund der Reise, rückte der Beschuldigte damit heraus, dass der Grund der Reise darin gelegen habe, dass C.________ Geld habe hochbringen müssen, damit er «sich seine Sachen liefern lassen konnte». Mit «Sachen» meine er Kokain (pag. 702, Z. 149 ff.