Dafür hätten sie irgendwo angehalten (pag. 635, Z. 770 ff.). Auf Frage, weshalb er dies überprüft habe, hielt der Beschuldigte fest, dass sie dort zwei bis drei Gramm Kokain für den Eigenkonsum versteckt hätten (pag. 635, Z. 776 f.). Dieses Kokain habe C.________ in Belgien organisiert. Er selber sei beim Kauf aber nicht dabei gewesen. Das Versteck sei im Übrigen auch auf der Hinreise leer gewesen, was er gesehen habe (pag. 636, Z. 783 ff.).