Z. 760 ff.). Auf entsprechende Frage, führte der Beschuldigte aus, er könne nicht sagen, wie viel Kokain im Versteck des schwarzen Skoda Platz gehabt habe. Dieses sei aber hinter dem Navigationssystem eingebaut und so gross wie der ganze Bildschirm gewesen (pag. 635, Z. 763 f.). Er wisse auch nicht, ob C.________ nach Belgien gegangen sei, um Kokain zu organisieren. Er habe ihn jedenfalls nicht danach gefragt (pag. 635, Z. 768 f.). Er selber habe gesehen, dass das Versteck auf der Rückfahrt in die Schweiz leer gewesen sei, ansonsten er nicht mitgefahren wäre. Dies habe er, bevor sie auf die Autobahn gefahren seien, überprüft. Dafür hätten sie irgendwo angehalten (pag.