Der Beschuldigte 2 zeigte dem Unbekannten mithin das Fassungsvermögen des Verstecks. Weiter stellte er in Aussicht, dass der «Bruder» alle drei Wochen kommen würde – damit dürfte er, entgegen der Anklageschrift, nicht sich selber, sondern eine oder mehrere Drittperson(en) gemeint haben, welche künftig regelmässig nach Belgien kommen würden. Im Anschluss an das Treffen meinte der Beschuldigte 2 zum Beschuldigten 1, der Unbekannte habe ihm nicht geben wollen, er (der Unbekannte) erhalte «morgen Mittag» und sie (die Beschuldigten) würden morgen zusammen nehmen.