Wie bereits erwähnt, trafen sich der Beschuldigte 2 und BN.________ gleichentags um 14:37 Uhr in E.________ und anschliessend kam es zur Übergabe von 500 Gramm Kokaingemisch durch BN.________ an seine beiden weiteren Regionalleiter. Somit kann festgehalten werden, dass die Beschuldigten nach ihrer Ankunft in Q.________/B am 16. Mai 2019 um 00:05 Uhr eine unbekannte Person an der BT.________strasse trafen, wobei sich diese Person und der Beschuldigte 2 nach Öffnen des Verstecks darüber unterhielten, ob ein Stück oder zwei Stücke reinpassen würden. Der Beschuldigte 2 zeigte dem Unbekannten mithin das Fassungsvermögen des Verstecks.